- Nach dem Erbfall
Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.
Auch nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie umfassend, etwa bei Streitigkeiten unter Miterben, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften nebst Gestaltung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen, bei Fragen zur Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Geltendmachung bzw. Erfüllung von Pflichtteilansprüchen. Selbstverständlich gehört auch Ihre gerichtliche Vertretung zu unserem Leistungsangebot, sei es in Erbscheinerteilungsverfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichteilansprüchen.
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
zert. Berater Steuerstrafrecht (DAA)
Der Pflichtteil – ein erster Überblick
/von Dr. Jörg WerneryDer Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.
Der Erbfall ist eingetreten – wie geht es weiter?
/von Dr. Jörg WerneryErfahren Sie, was nach einem Erbfall zu tun ist und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind. Von automatischen Rechtswirkungen bis hin zur Erbfolgeklärung und ersten Maßnahmen – ein Leitfaden für die richtigen Schritte in der Phase der Nachlassverwaltung.