Ergänzende Nachlassplanung zum Testament: Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendungen
Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.