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Ergänzende Nachlassplanung zum Testament: Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendungen

Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.