Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.
Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.
Ist der künftige Erblasser unternehmerisch tätig, geht es bei der Planung und Konzeptionierung einer Vermögensnachfolge nicht allein um rein wirtschaftliche Interessen.