Die vermögensverwaltenden Familien-KG – Auswirkungen des zum 01.01.2024 in Kraft getretenen MoPeG
Die Familien-KG als Gestaltungsmittel generationsübergreifender Vermögensnachfolge
Die Familien-KG als Gestaltungsmittel generationsübergreifender Vermögensnachfolge
Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.
Ist der künftige Erblasser unternehmerisch tätig, geht es bei der Planung und Konzeptionierung einer Vermögensnachfolge nicht allein um rein wirtschaftliche Interessen.
Erbrechtler bzw. Gerichte haben in jedem Jahr unzählige unklare und auslegungsbedürftige Testamente zu beurteilen, in denen häufig noch nicht einmal die beabsichtigte Erbfolge klar und zweifelsfrei geregelt ist.