Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.
Nach dem Erbfall
Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Beratung und Vertretung nach dem Erbfall
Auch nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie umfassend, etwa bei Streitigkeiten unter Miterben, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften nebst Gestaltung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen, bei Fragen zur Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Geltendmachung bzw. Erfüllung von Pflichtteilansprüchen. Selbstverständlich gehört auch Ihre gerichtliche Vertretung zu unserem Leistungsangebot, sei es in Erbscheinerteilungsverfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilansprüchen.