Nach dem Erbfall

Der Pflichtteil – ein erster Überblick

Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.

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Beratung und Vertretung nach dem Erbfall

Auch nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie umfassend, etwa bei Streitig­keiten unter Miterben, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften nebst Gestaltung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen, bei Fragen zur Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Geltendmachung bzw. Erfüllung von Pflichtteilansprüchen. Selbstverständlich gehört auch Ihre gerichtliche Vertretung zu unserem Leistungsangebot, sei es in Erbscheinerteilungsverfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilansprüchen.

Aktuelle Fachbeiträge

Nach dem Erbfall
08.10.2025

Der Erbfall ist eingetreten – wie geht es weiter?

Ist der Erbfall eingetreten, sind neben der eigentlich im Vordergrund stehenden Trauerbewältigung eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Häufig fühlt man sich als Hinterbliebener überfordert und weiß nicht recht, womit man anfangen soll. Mit diesem Beitrag soll eine erste Orientierung gegeben werden, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall zu ergreifen sind.

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Nach dem Erbfall
10.01.2024

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Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.

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