Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Veranlassung, sich noch einmal die Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament zu vergegenwärtigen.
Testamente und Erbverträge
Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament
Gestaltung letztwilliger Verfügungen
Wir entwerfen und gestalten gemeinsam mit Ihnen letztwillige Verfügungen (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge), die auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen zur Erbfolge und zu weiteren begleitenden Verfügungen, wie etwa Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnungen oder Rechtswahl bei Gestaltungen mit internationalem Bezug. Schließlich entwerfen wir für Sie flankierende erbrechtliche Vereinbarungen, wie z.B. Pflichtteilverzichtsverträge.